In Osttirol ging ein weiteres Kraftwerk in Bau. Seine Bewilligung widerspricht krass den geltenden rechtlichen Bestimmungen und Empfehlungen, angefangen von der Wasserrahmenrichtlinie (siehe "Weser-Urteil" des EUGH)) über die Kriterien des Landes bis hin zur kritischen Einschätzung der Gutachter.
Es handelt sich um den Lesachbach in Kals, einen Zubringer zum Kalserbach und damit zur Isel. Sein unterer Teil wird zwar schon stromwirtschaftlich genützt; nun soll aber auch sein besonders hochwertiger Lauf von der Lesachalm weg verrohrt werden.
Hintergrund dieser Aktion ist die Absicht des Obmannes der Agrargemeinschaft Lesachtal, im Talschluss einen Alpengasthof mit angeschlossenen Chalets zu errichten; zur Stromversorgung sei ein "Kleinkraftwerk" nötig.
Dass solche Wünsche bei der Tiroler Landesregierung großes Verständnis finden, ist durchaus verständlich - ist doch LHStV. Geisler einerseits zuständig für Wasserrecht und Wasserwirtschaft sowie Energiewesen, zugleich aber auch für die Land- und Forstwirtschaft; er ist auch Obmann des Tiroler Bauernbundes und wird als solcher für Anliegen von Agrargemeinschaften ein sehr offenes Gehör haben.
Pünktlich mit dem Tag des Wasserrechtsbescheides haben die Bauarbeiten begonnen; die Zufahrtswege in das bislange beschauliche Lesachtal werden von schweren LKWs befahren.
Was eine Werbetafel verkündet:
Das "Glödisrefugium Lesachalm", "umgeben vom Nationalpark Hohe Tauern, der Ursprünglichkeit bewahrt", soll "hier die Natur für den Menschen ganz besonders erlebbar" machen....
Natur ohne Wasser, welches widerrechtlich zum großen Teil abgeleitet werden soll??
Gegen diese (in Österreich leider durchaus übliche) offenkundige Rechtsbeugung wird nun der WWF rechtliche Schritte ergreifen:
dazu Berichte der Tiroler Tageszeitung und von Dolomitenstadt.
Fotos: WWF