In seinem heute veröffentlichtem Urteil hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass anerkannte Umwelt-NGOs als Partei vor Gericht solche Wasserrechtsbescheide anfechten dürfen, die gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot verstoßen.
Es ist dies ein großer Schritt hin zur Durchsetzung der Aarhus-Konvention, wegen deren Nichteinhaltung Österreich schon mehrfach verurteilt wurde.
Mit diesem Urteil des EuGH ist nämlich auch der Grundstein dafür gelegt, dass Parteistellung und Gerichtszugang für NGOs auch für andere Gesetzesmaterien erreicht werden, welche europarechtliche Bestimmungen betreffen (Naturschutz, Luft, Abfall etc.).
.
Hier finden Sie
und den Wortlaut des EuGH-Urteils C-664/15 zum Nachlesen.