Am 1. Juli 2015 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, welches auch Österreichs Umgang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wieder etwas zurechtrückt.
Schon bei der Erstellung der Zustandsberichte hat man in unserem Lande unter kräftiger Bedachtnahme auf die E-Wirtschaft mit verschiedensten Kniffen getrickst und die Bewertungskriterien für Gewässer oder -abschnitte mit allen Winkelzügen nutzungsfreundlich hingebogen. Im Wasserrechtsgesetz wurde sogar ein eigener Ausnahmepraragraph untergebracht (§ 104a), nach welchem im "übergeordnetem öffentlichem Interesse" ein Abweichen vom Verschlechterungsverbot gestattet ist; inzwischen werden mehr als die Hälfte aller Wasserkraftprojekte in Österreich nach dieser Ausnahmeregelung bewilligt - die Ausnahme wurde bei uns zur Regel.
Solchen Tricks schiebt nun das EuGH-Urteil einen Riegel vor; kein Wunder, dass gerade bei den Wasserkraft-Beschwörern Tirols nun Feuer am Dach (statt Wasser auf immer weiteren Turbinen) ist.
So berichtete die Tiroler Tageszeitung in einem Exklusivbeitrag, dass nunmehr bei unseren Wasserkraft-Fetischisten die Köpfe rauchen, dass das Land alle Projekte prüft und sogar Interventionen in Brüssel versucht werden, um einen uneingeschränkten Betrieb von Schneekanonen durchzusetzen und die Ausbeutung unserer verbliebenen Flüsse und Bäche weiterzutreiben.
Hierfür muss immer wieder die angestrebte "Energieautarkie" herhalten, als ob es wie vor hundert Jahren keine anderen "sauberen" Energienutzungsmöglichkeiten wie Wind und Sonne gäbe; allein mit der Solarnutzung der Dachflächen in Tirol könnten wir das Auslangen finden, zeigt kürzlich eine neue Studie auf. Für Wasserkraft-Autisten allerdings sind solche Erkenntnisse heute genauso wenig wie vor fünf Jahren zugänglich.
Ausgesprochen betrüblich, dass wir die Europäische Union und den Europäischen Gerichtshof benötigen, um die letzten fließenden Kostbarkeiten unseres Landes für unsere Kinder und Enkel zu bewahren!
Zum Nachlesen:
Pressetext des EuGH zum Urteil
Die Wasserrahmenrichtlinie (Wikipedia)