Wie "oekonews" mitteilt, ist Österreich zum zweiten Mal wegen Verstoßes gegen die Aarhus-Konvention verurteilt worden und stellt damit zusammen mit Bulgarien das Schlusslicht in der EU dar.
Österreich hat zwar 2005 die Aarhus-Konvention unterzeichnet, verwehrt aber immer noch Umweltorganisationen und Privatpersonen in den meisten Umweltverfahren die Möglichkeit sich einzubringen und Bescheide vor Gericht anzufechten.
Wir haben hierzu schon vor zwei Jahren berichtet. Diese obrigkeitsstaatliche Verweigerungshaltung unserer Politiker gegenüber Bürgern hat Methode nach dem Motto: wo käme man denn hin, wenn sich Bürger in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen dürften?